Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version: 1.0 Gültig ab: 2026-10-09 Anbieter: Paul Bengart, Keplerstraße 4A, 39104 Magdeburg, Deutschland
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Choicery, erreichbar unter https://choicery.ai und https://app.choicery.ai, zwischen Paul Bengart, Keplerstraße 4A, 39104 Magdeburg, Deutschland, E-Mail info@choicery.ai (nachfolgend „Anbieter“ oder „Choicery“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die AGB gelten gegenüber: a) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen „Unternehmer“ oder „B2B-Kunden“); sowie b) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB („Verbraucher“).
Regelungen, die ausschließlich gegenüber einer der beiden Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet. Die Sonderregelungen für Verbraucher sind in § 18 zusammengefasst und gehen den allgemeinen Regelungen vor.
(2a) Vorrang der Verbraucherregelungen bei ungeklärter Einstufung. Bei der kostenlosen Registrierung nimmt der Anbieter keine Einstufung des Kunden vor. Solange der Kunde nicht nach Absatz 2b als Unternehmer eingestuft ist, behandelt der Anbieter ihn wie einen Verbraucher; die Schutzregelungen des § 18 (insbesondere Widerrufsrecht, gesetzliche Gewährleistung ohne Verkürzung, Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB, Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB, keine Zustimmungsfiktion bei Vertragsänderungen) gelten in diesem Fall vollständig.
(2b) Einstufung beim kostenpflichtigen Upgrade. Vor der Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs wählt der Kunde, ob er den Vertrag „Myself, as a private individual (consumer)“ (für mich privat) oder „A company, institution or other organisation“ (für ein Unternehmen oder eine Einrichtung) schließt. Wählt der Kunde „Myself, as a private individual (consumer)“, wird er als Verbraucher behandelt. Wählt der Kunde „A company, institution or other organisation“, wird die benannte Organisation (Unternehmen, Hochschule, Behörde, Verein oder sonstige Einrichtung) Vertragspartner des Anbieters; die handelnde Person versichert, zum Abschluss des Vertrages für die Organisation berechtigt zu sein, und bleibt Workspace-Owner nach § 4 Abs. 2. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Eine spätere Änderung der Einstufung teilt der Kunde dem Anbieter in Textform mit.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, einschließlich Einkaufsbedingungen, Lieferantenportal-Anforderungen oder durch Bestellformulare übermittelte Klauseln, werden gegenüber Unternehmern nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Vertragsrangfolge. Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge dieser Aufzählung; das früher genannte Dokument geht vor: 1. individuell verhandelte Bestellformulare (Order Forms) und Enterprise-Verträge; 2. der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für seinen Regelungsgegenstand, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden; 3. diese AGB; 4. die in Absatz 5 genannten Richtlinien.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Zwingende Vorgaben des Datenschutzrechts, einschließlich der EU-Standardvertragsklauseln, bleiben von der Rangfolge unberührt.
(5) Richtlinien. Bestandteil dieses Vertrages sind die folgenden Richtlinien in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung: a) Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy); b) Support- und Wartungsrichtlinie; c) Wechsel- und Exit-Richtlinie (Data Act); d) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit seinen Anlagen Unterauftragsverarbeiter und Empfänger und Technische und organisatorische Maßnahmen; die Anlagen gelten in der jeweils aktuellen Fassung, Änderungen werden nach § 8 AVV bzw. § 17 angekündigt; e) Aufbewahrungs- und Löschfristen.
Die Datenschutzerklärung und die Datenschutzinformation für Umfrageteilnehmer sind Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO und keine Vertragsbestandteile. Das Exportformat-Register beschreibt die aktuellen Exportformate und Datenstrukturen (Art. 26 Data Act), wird laufend aktualisiert und ist ebenfalls kein Vertragsbestandteil. Änderungen der Richtlinien richten sich nach § 17, Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter nach § 10 Abs. 3. Alle Dokumente sind unter Rechtliches abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden.
(6) Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Fassung dient der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(7) Mindestalter. Accounts dürfen nur von natürlichen Personen eröffnet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Kunde stellt sicher, dass alle Workspace-Mitglieder volljährig sind.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Choicery stellt eine Software-Plattform zur Erstellung, Durchführung und Auswertung quantitativer Marktforschungsstudien zur Verfügung, insbesondere für Choice-Based-Conjoint-Analysen (CBC, CBC Shop), MaxDiff, Anchored MaxDiff, DR-CBC und BW-CBC sowie die zugehörigen statistischen Verfahren (Hierarchical-Bayes-Schätzung, Latent Class, TasteNet, Interaction Search, Marktsimulation) und Exportfunktionen (unter anderem CSV, JSON, Excel, SPSS, PDF und Replikationspakete).
(2) Der genaue Funktionsumfang und die Grenzen des jeweiligen Tarifs (zum Beispiel Anzahl der Projekte, Befragten und Seats) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibung und Tarifübersicht unter https://choicery.ai. Die Tarife sind auf übliche Nutzung ausgelegt. Weicht die Nutzung deutlich ab, kann der Anbieter einen passenden Tarif vorschlagen, zum Beispiel durch einen Hinweis in der Anwendung. Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang weiterzuentwickeln, sofern dadurch der vertragliche Hauptzweck nicht beeinträchtigt wird; für den Wegfall wesentlicher Funktionen gilt Absatz 7.
(3) Werkzeug-Charakter. Choicery stellt statistische Analyseverfahren methodisch dokumentiert als Werkzeug bereit. Die Erstellung valider Studien (Design, Stichprobe, Frageformulierung, Rekrutierung), die fachliche Interpretation der Ergebnisse und die geschäftliche Anwendung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Ergebnisse für spezifische Geschäftsentscheidungen oder die Übertragbarkeit auf reale Marktergebnisse.
(4) Beta-Funktionen. Funktionen, die in der Plattform als „Beta“, „Preview“ oder „Experimentell“ gekennzeichnet sind, sind nicht Teil der vertraglich geschuldeten Leistung. Sie werden zusätzlich und unentgeltlich bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Fortführung besteht nicht. Funktionen, die in der Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs ohne eine solche Kennzeichnung enthalten sind, können nicht nachträglich durch eine Beta-Kennzeichnung aus der geschuldeten Leistung herausgenommen werden. Für Mängel von Beta-Funktionen gilt § 12 Abs. 5.
(5) Ausgeschlossene Anwendungsgebiete. Die Plattform ist nicht ausgelegt für sicherheitskritische Anwendungen, bei denen Ausfälle, Verzögerungen oder fehlerhafte Berechnungen zu Personenschäden, schweren Umweltschäden oder existenzgefährdenden Vermögensschäden führen können. Hierzu gehören insbesondere: medizinische Diagnostik, klinische Studien mit Patientenversorgung, pharmazeutische Zulassungsstudien, Luft- und Raumfahrt, Nuklear- oder Waffentechnik, Verkehrssteuerung, lebenserhaltende Systeme. Eine Nutzung in diesen Bereichen ist nicht Vertragsgegenstand; der Kunde trägt die Verantwortung für die Entscheidung, die Plattform für einen solchen Zweck einzusetzen.
(6) KI-gestützte Schätzverfahren. Die Ergebnisse der KI-gestützten Schätzverfahren der Plattform (insbesondere TasteNet) sind Schätzungen; ihre Interpretation und Verwendung obliegen dem Kunden (Absatz 3). Soweit Schätzergebnisse einzelnen Teilnehmern einer Studie zugeordnet werden können, entscheidet der Kunde als Verantwortlicher über deren Verwendung; die Nutzungsrichtlinie untersagt das Profiling sensibler Merkmale und automatisierte Einzelentscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO.
(7) Funktionsänderungen. Den Wegfall wesentlicher Funktionen des gebuchten Tarifs kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Für Beta-Funktionen gilt Absatz 4, für das Free Trial § 13 Abs. 7. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend §§ 327e und 327r BGB.
§ 3 Vertragsschluss und Zahlungsabwicklung über Polar
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Registrierung. Mit dem Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter den Account freischaltet oder die Registrierung per E-Mail bestätigt. Der Anbieter speichert die vom Kunden angenommene Fassung der AGB, des AVV und den Zeitpunkt der Annahme als Vertragsnachweis. Der Kunde kann die Vertragsdokumente vor und nach dem Vertragsschluss unter Rechtliches abrufen und speichern.
(3) Free Trial. Der Anbieter stellt einen kostenlosen Tarif („Free Trial“) mit eingeschränktem Funktionsumfang ohne feste Laufzeit und ohne Angabe von Zahlungsdaten bereit. Der Umfang ergibt sich aus der Tarifübersicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das Free Trial kann nach § 8 Abs. 1 gekündigt werden; für inaktive Accounts gilt § 4 Abs. 9. Das Free Trial geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über; ein kostenpflichtiger Tarif kommt ausschließlich durch eine gesonderte, ausdrückliche Bestellung des Kunden nach Absatz 4 zustande.
(4) Kostenpflichtige Tarife über Polar. Kostenpflichtige Tarife (Pro, Academic, Enterprise) erwirbt der Kunde über den Wiederverkäufer Polar Software, Inc., 548 Market Street PMB 61301, San Francisco, CA 94104-5401, USA (Registeradresse 3500 South DuPont Highway, Dover, DE 19901, USA; nachfolgend „Polar“), der als Merchant of Record handelt. Vertragspartner des Kunden für Kauf, Zahlung, Rechnung, Umsatzsteuer, Widerruf und Erstattung ist Polar; hierfür gelten die Polar-Käuferbedingungen (Polar Buyer Terms). Die Nutzung der Plattform im gebuchten Umfang richtet sich nach diesen AGB, die insoweit als Nutzungsbedingungen gelten.
Der Vertrag über den kostenpflichtigen Tarif kommt mit Abschluss des Checkouts bei Polar zustande. Der Kunde schließt den Checkout über eine Schaltfläche ab, die die Zahlungspflicht eindeutig bezeichnet. Der Anbieter schaltet den gebuchten Tarif frei, sobald Polar den Abschluss bestätigt. Kündigungen und Widerrufserklärungen zum kostenpflichtigen Tarif, die beim Anbieter eingehen, insbesondere über die Kündigungs- und die Widerrufsfunktion, leitet der Anbieter unverzüglich an Polar weiter. Soweit Polar Konto-, Checkout- und Subscription-Daten für den Anbieter verarbeitet, ist Polar dessen Auftragsverarbeiter (Absatz 5).
(5) Daten von Polar. Der Anbieter erhält von Polar die Subscription-ID, den gebuchten Tarif, den Subscription-Status, das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, die Kundenkennung bei Polar und die E-Mail-Adresse des Kunden sowie zu jeder Bestellung die Bestell- und Rechnungsnummer, den Anlass (Kauf, erste Zahlung, Verlängerung, Tarifwechsel), den Status, die Angabe, ob bezahlt ist, die Beträge mit Währung einschließlich Steuer, Rabatten und Erstattungen, die Zeitpunkte von Bestellung und Zahlung und die zugehörigen Kennungen von Checkout und Produkt. Der Anbieter speichert diese Angaben als eigene Übersicht über die Zahlungen und gleicht sie regelmäßig mit Polar ab. Zahlungsmitteldaten (insbesondere Kartendaten) erhält der Anbieter nicht. Für Kauf, Zahlung, Rechnung, Umsatzsteuer, Widerruf und Erstattung handelt Polar als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Für die Konto-, Checkout- und Subscription-Daten, die Polar zur Bereitstellung des Tarifs für den Anbieter verarbeitet, ist Polar Auftragsverarbeiter des Anbieters nach dem Polar Data Processing Addendum, das Bestandteil der Polar Master Services Terms ist. Da Polar in den USA ansässig ist, stützt sich die Übermittlung an Polar auf die EU-Standardvertragsklauseln gemäß dem Polar Data Processing Addendum. Die Verarbeitung von Zahlungsdaten ist in der Polar Privacy Policy geregelt.
(6) Einstufung und Vertragsbestätigung. Vor der Weiterleitung zu Polar nimmt der Kunde die Einstufung nach § 1 Abs. 2b vor. Die Bereitstellung des kostenpflichtigen Tarifs beginnt, sobald Polar den Abschluss des Checkouts bestätigt. Für den Widerruf des Kaufs gelten die Polar-Käuferbedingungen (§ 18 Abs. 2). Nach dem Vertragsschluss erhält der Kunde vom Anbieter eine Bestätigung des Vertrages in Textform, die die gebuchte Leistung, den Preis, den Abrechnungszeitraum, die Verlängerung und den Kündigungsweg enthält.
§ 4 Nutzungsrechte und Accounts
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform im gebuchten Umfang ein.
(2) Account-Struktur. Der Kunde benennt eine natürliche Person als Account-Inhaber („Workspace-Owner“). Diese Person ist gegenüber dem Anbieter verantwortlich für: a) die Verwaltung der Workspace-Mitglieder und deren Rollen (Owner, Admin, Member, Viewer); b) den Entzug von Zugriffsrechten bei Ausscheiden von Mitarbeitern; c) sämtliche Handlungen, die unter dem Account-Login erfolgen.
(3) Ein Konto je Person. Jede Person nutzt ein eigenes Konto. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden, auch nicht innerhalb der eigenen Organisation. Arbeiten mehrere Personen für den Kunden mit der Plattform, erhält jede ein eigenes Konto; das gilt auch für freie Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister.
(4) Untersagte Nutzungen sind in der Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy) geregelt.
(5) Rechte des Kunden an seinen Daten. Der Kunde behält dauerhaft sämtliche Rechte an den von ihm in die Plattform eingestellten Inhalten (Studiendesigns, Attribute, Levels, Logos, Texte, Antwortdaten) sowie an den daraus erzeugten Analyseergebnissen, Simulationen, Exporten und Replikationspaketen. Diese Rechte bestehen nach dem Ende des Vertrages fort und sind vom zeitlich begrenzten Zugang zur Plattform unabhängig. Der Anbieter erhält für die Vertragslaufzeit das Recht, diese Inhalte zur Erbringung der vertraglichen Leistungen zu speichern, zu verarbeiten und in technisch notwendigem Umfang zu vervielfältigen. Der Anbieter nutzt diese Inhalte und die Antworten nicht für eigene Zwecke und nicht zum Training von Modellen. Fehlerbehebung, Sicherheit und aggregierte Nutzungsstatistiken ohne Inhalte (Absatz 6) bleiben zulässig.
(6) Nutzungsstatistiken. Der Anbieter wertet aggregierte Nutzungsstatistiken ohne Personen- und Studienbezug (zum Beispiel Anzahl gestarteter Schätzungen, Verteilung der Stichprobengrößen) zur Kapazitätsplanung und Produktverbesserung aus. Welche Funktionen ein Nutzerkonto verwendet, verarbeitet der Anbieter als Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, höchstens 90 Tage mit Kontobezug; jeder Nutzer kann dem in seinem Profil widersprechen. Studieninhalte und Antwortdaten werden hierfür nicht ausgewertet, und der Kunde erhält keine Auswertung je Person.
(7) Eine Nennung des Kunden als Referenzkunde oder die Verwendung seines Logos durch den Anbieter erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform.
(8) Account und kostenpflichtiger Tarif. Das Account-Verhältnis und ein kostenpflichtiger Tarif sind getrennte Vertragsbestandteile. Die Kündigung, der Ablauf, das Downgrade oder die Sperrung eines kostenpflichtigen Tarifs beendet nur den bezahlten Leistungsumfang; der Account und die darin gespeicherten Kundendaten werden dadurch nicht automatisch gelöscht. Nach Ende eines kostenpflichtigen Tarifs kann der Anbieter den Schreibzugriff, die Veröffentlichung neuer Umfragen, Analyseläufe und sonstige kostenpflichtige Funktionen auf den Umfang des Free Trial beschränken; Export-, Kündigungs-, Datenschutz- und gesetzlich erforderliche Datenabrufmöglichkeiten bleiben nach Maßgabe dieser AGB, der Aufbewahrungs- und Löschfristen und der Wechsel- und Exit-Richtlinie bestehen.
(9) Inaktive kostenlose Accounts. Der Anbieter kann kostenlose Accounts, die seit mindestens 6 Monaten nicht genutzt wurden (keine Anmeldung und keine Projekt- oder Umfrageaktivität), mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail kündigen. Meldet sich der Kunde innerhalb der Frist an, entfällt die Kündigung. Vor Ablauf der Frist kann der Kunde seine Daten exportieren; danach wird der Account gelöscht, ohne dass ein Abrufzeitraum nach § 8 Abs. 6 lit. a folgt. Dies gilt nicht, solange ein bezahlter Vertrag, ein gesetzlich erforderliches Datenabrufrecht, ein Legal Hold, eine aktive Streitigkeit oder ein sonstiger rechtmäßiger Aufbewahrungsgrund entgegensteht.
(10) Replikationspakete und Open-Source-Komponenten. Von der Plattform erzeugte Replikationspakete enthalten die Daten des Kunden, Skripte des Anbieters (Python, Julia) und Drittkomponenten unter Open-Source-Lizenzen; für die Drittkomponenten gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzen; die verwendeten Abhängigkeiten sind im Paket aufgeführt; ihre Lizenzbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Projekten. An den Skripten des Anbieters erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung, Änderung und Weitergabe zusammen mit den eigenen Daten; Absatz 5 bleibt unberührt. Inhalt und Struktur der Pakete beschreibt das Exportformat-Register. Für die Laufzeitumgebung (Python, Julia, Abhängigkeiten) auf eigenen Systemen ist der Kunde verantwortlich.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet: a) Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen; b) den Verdacht eines Missbrauchs seines Accounts unverzüglich an security@choicery.ai oder info@choicery.ai zu melden; c) seine Studieninhalte, Antwortdaten und Ergebnisse regelmäßig selbst über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern (§ 12 Abs. 3); d) bei der Versendung von Einladungen zu Umfragen die Empfängerberechtigung sicherzustellen und die jeweils anwendbaren Vorschriften gegen unerwünschte Werbung und zum Datenschutz einzuhalten, insbesondere § 7 UWG, das TDDDG, die DSGVO sowie für Empfänger in den USA den CAN-SPAM Act und den TCPA; keine unverlangten Werbe-E-Mails (Spam) zu versenden; e) bei der Befragung natürlicher Personen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten gegenüber den Befragten eigenverantwortlich zu erfüllen, soweit der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist; f) nur Inhalte hochzuladen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt und die keine Rechte Dritter verletzen; g) keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO), keine geschützten Gesundheitsinformationen im Sinne des HIPAA, keine Zahlungskarten- oder Sozialversicherungsnummern und keine dem FERPA oder GLBA unterliegenden Daten in die Plattform einzustellen oder mit ihr zu erheben; keine Studien gezielt mit Minderjährigen durchzuführen und keine Daten von Personen unter 16 Jahren (EU/EWR) oder unter 13 Jahren (USA) zu erheben; die Verarbeitung solcher Daten kann ausschließlich durch einen Enterprise-Vertrag nach Freigabe durch die Infrastrukturanbieter vereinbart werden; h) seine eigenen Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO im Falle einer den Kunden betreffenden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eigenverantwortlich zu erfüllen; i) die in der Support- und Wartungsrichtlinie beschriebenen technischen Mindestvoraussetzungen auf Kundenseite einzuhalten, insbesondere eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Browser und ein regelmäßig aktualisiertes Endgerät bereitzuhalten; j) vor Beginn jeder Umfrage den Teilnehmern die Informationen nach Art. 13 DSGVO bereitzustellen, insbesondere den Verantwortlichen zu benennen; die Datenschutzinformation für Umfrageteilnehmer des Anbieters beschreibt nur die technische Verarbeitung durch die Plattform und ersetzt die Information des Kunden nicht.
(2) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Workspace-Mitglieder, aus der Verletzung von Rechten Dritter durch Inhalte des Kunden oder aus der Verletzung von Pflichten nach Absatz 1 resultieren. Hierzu gehört die Erstattung notwendiger Rechtsverteidigungskosten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, und nicht für Ansprüche, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm auf Verlangen die Verteidigung; keine Partei schließt ohne Zustimmung der anderen einen Vergleich, der die andere Partei zu einem Anerkenntnis, einer Unterlassung oder einer Zahlung verpflichtet.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrem Wesen nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende vertraulich. Studieninhalte und Ergebnisse des Kunden gelten stets als vertraulich.
(2) Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes und für personenbezogene Daten gilt die Vertraulichkeitspflicht zeitlich unbegrenzt.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits vor Erhalt rechtmäßig bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; die Offenlegung ist in diesem Fall auf den erforderlichen Umfang zu beschränken. Für Ersuchen von Behörden oder Gerichten eines Drittstaates gilt § 10 Abs. 7; Pflichten nach dem AVV bleiben unberührt.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Preise. Die Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Tarifübersicht unter https://choicery.ai. Die angezeigten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der für den Kunden maßgebliche Endpreis einschließlich aller Steuern wird im Bestellvorgang bei Polar vor der verbindlichen Bestellung angezeigt.
(2) Abrechnung. Kostenpflichtige Tarife werden monatlich im Voraus über Polar abgerechnet. Der Abrechnungsmonat beginnt mit der Freischaltung des Tarifs. Die Zahlung wird zu Beginn jedes Abrechnungsmonats fällig und über das bei Polar hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.
(3) Automatische Verlängerung. Der kostenpflichtige Tarif verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, bis der Kunde ihn kündigt. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich (§ 8 Abs. 1), online über die Kündigungsfunktion oder per E-Mail an info@choicery.ai. Vor der ersten Abbuchung werden dem Kunden im Bestellvorgang der Preis, der Abrechnungszeitraum, die automatische Verlängerung und der Kündigungsweg angezeigt; dieselben Angaben enthält die Vertragsbestätigung nach § 3 Abs. 6.
(4) Ankündigung von Preisänderungen. Preisänderungen für einen laufenden kostenpflichtigen Tarif kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.
(5) Wirksamkeit von Preisänderungen. Eine Preisänderung wird gegenüber Verbrauchern und Unternehmern nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt oder wenn der Anbieter den kostenpflichtigen Tarif zum Ende eines Abrechnungsmonats, frühestens zum angekündigten Wirksamwerden, kündigt und dem Kunden ein neues Angebot zu den geänderten Preisen unterbreitet. Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
(6) Free Trial. Das Free Trial (§ 3 Abs. 3) ist unentgeltlich und geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif über. Endet ein kostenpflichtiger Tarif, wird der Account in den Umfang des Free Trial nach § 4 Abs. 8 zurückgestuft; § 4 Abs. 9 bleibt unberührt.
(7) Steuern und Rechnungen. Polar erhebt als Merchant of Record die auf den Kauf entfallende Umsatzsteuer, Sales Tax oder vergleichbare Verbrauchsteuern, führt sie an die zuständigen Behörden ab und weist sie auf der Rechnung aus. Rechnungen werden von Polar ausgestellt und dem Kunden elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu. Der Anbieter stellt für Tarife, die über Polar verkauft werden, keine eigenen Rechnungen aus und weist keine Umsatzsteuer aus.
(8) Ausstehende Zahlungen. Der Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen setzt einen aktiven, von Polar bestätigten Subscription-Status voraus. Ist eine Zahlung fällig und nicht eingegangen, kann der Anbieter den kostenpflichtigen Umfang sperren; der Account fällt auf den kostenlosen Umfang zurück (§ 4 Abs. 8). Polar erinnert an ausstehende Zahlungen. Satz 2 gilt entsprechend, wenn Polar eine abgelaufene Subscription, eine Rückbelastung (Chargeback), einen Betrugsverdacht oder einen vergleichbaren Zahlungsstatus meldet.
(9) Eine Sperre nach Absatz 8 lässt bestehende Zahlungspflichten und die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt. Exporte im Umfang des kostenlosen Tarifs bleiben möglich.
(10) Verzug. Soweit Entgelte aufgrund individueller Vereinbarung nicht über Polar, sondern unmittelbar an den Anbieter zu zahlen sind, gelten bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenherausgabe
(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein kostenpflichtiger Tarif kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Das Free Trial kann der Kunde jederzeit durch Löschung seines Accounts beenden; der Anbieter kann das Free Trial mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in keinem Fall mehr als zwei Monate (Art. 25 Abs. 2 lit. d Data Act).
(2) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei: a) wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinie, die der Kunde trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht abstellt, oder bei einem einzelnen Verstoß, der so schwer wiegt, dass dem Anbieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist; b) einem seit mehr als 30 Tagen fehlenden aktiven Zahlungsstatus nach § 7 Abs. 8 oder einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen mit Entgelten nach § 7 Abs. 10; c) Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse; zwingende Vorschriften des Insolvenzrechts bleiben unberührt.
(3) Form der Kündigung. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Der Kunde kann über die Kündigungsfunktion, angemeldet auf der Seite „Plan & Billing“ oder per E-Mail an info@choicery.ai kündigen. Der Anbieter bestätigt den Eingang und den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich in Textform.
(4) Wechsel zu einem anderen Anbieter (Art. 23 ff. Data Act). Kunden in der Europäischen Union, gegenüber denen der Data Act anwendbar ist (Art. 1 Abs. 3 Data Act), können nach Maßgabe der Wechsel- und Exit-Richtlinie jederzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen Infrastruktur verlangen. Ablauf, Fristen, Übergangs- und Abrufzeitraum sowie die Unterstützung durch den Anbieter regelt die Richtlinie. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Wechsel; ein Wechsel wird nicht bis zum Ende eines Abrechnungsmonats aufgeschoben. Wechselentgelte erhebt der Anbieter nicht (Art. 29 Data Act). Die Exportformate beschreibt das Exportformat-Register.
(5) Auslaufen des bezahlten Monats. Bei Kündigung oder Wechsel läuft der bereits bezahlte Abrechnungsmonat aus; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Der Anbieter erhebt keine Entgelte oder Vertragsstrafen für die vorzeitige Beendigung. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 18 Abs. 1 und 2) und Erstattungen durch Polar nach den Polar-Käuferbedingungen bleiben unberührt.
(5a) Löschung des Accounts bei laufendem Tarif. Löscht der Kunde seinen Account, während ein kostenpflichtiger Tarif läuft, kündigt er damit zugleich den Tarif; der Löschdialog weist ausdrücklich darauf hin. Der Anbieter kündigt das Abonnement vor der Löschung bei Polar zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats und bestätigt die Kündigung in Textform. Der Zugang zum Account endet mit dem Löschauftrag. Bricht der Kunde die Löschung in der Schonfrist ab (Absatz 6 lit. c), kann er den gekündigten Tarif bis zum Ende des bezahlten Abrechnungsmonats weiter nutzen; danach gilt der Umfang des Free Trial (§ 4 Abs. 8). Das Abonnement verlängert sich nicht; einen kostenpflichtigen Tarif kann der Kunde neu buchen. Für den restlichen Teil des bezahlten Abrechnungsmonats erfolgt keine anteilige Erstattung. Gesetzliche Widerrufsrechte, insbesondere das Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 18 Abs. 1 und 2), bleiben unberührt.
(6) Datenabruf und Löschung nach Vertragsende. Nach dem Ende eines kostenpflichtigen Tarifs gilt § 4 Abs. 8; der Account und die Daten bleiben erhalten. Nach dem Ende des Vertrages insgesamt (Löschung des Accounts durch den Kunden, Kündigung des Vertrages durch eine Partei oder erfolgreicher Wechsel nach Absatz 4) gilt: a) Der Kunde kann seine Daten 30 Tage lang ohne Entgelt über die Exportfunktionen abrufen (Abrufzeitraum); der Zugang zum Account bleibt in dieser Zeit für Exporte und Downloads bestehen. Löscht der Kunde seinen Account selbst, gilt stattdessen lit. c. b) Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die Daten des Kunden spätestens innerhalb von 30 Tagen aus den aktiven Systemen. In Sicherungen (§ 12 Abs. 3) werden die Daten mit Ablauf der Aufbewahrungsdauer der Sicherungen gelöscht. Auf Verlangen bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gilt bis zum Abschluss der Löschung fort. c) Löscht der Kunde seinen Account selbst, wird der Account mit dem Löschauftrag gesperrt, und es beginnt eine Schonfrist von 30 Tagen. In dieser Zeit kann der Kunde sich anmelden und die Löschung abbrechen; der Vertrag besteht dann fort, und der Account steht ihm wieder wie vor dem Löschauftrag zur Verfügung, einschließlich der nach dem jeweils geltenden Tarif verfügbaren Exportfunktionen. Gesetzliche Ansprüche auf Datenherausgabe bleiben unberührt. Die Schonfrist tritt an die Stelle des Abrufzeitraums nach lit. a. Bricht der Kunde die Löschung nicht ab, wird der Account nach Ablauf der Schonfrist unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, endgültig gelöscht. Der Kunde kann stattdessen die sofortige Löschung wählen; eine Schonfrist gibt es dann nicht, und der Account wird spätestens 30 Tage nach dem Antrag endgültig gelöscht. d) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, zur Abwehr oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder aufgrund eines Legal Hold aufbewahren muss; Einzelheiten ergeben sich aus den Aufbewahrungs- und Löschfristen.
(7) Antworten während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter löscht Antwortdaten während der Vertragslaufzeit nicht automatisch. Antworten bleiben gespeichert, bis der Kunde sie, das Projekt oder den Account löscht oder der Vertrag endet. Vom Kunden gelöschte Antworten kommen zunächst in den Papierkorb des Projekts und können dort wiederhergestellt werden; endgültig gelöscht sind sie, sobald der Kunde sie im Papierkorb löscht oder den Papierkorb leert. Importierte Antworten werden ohne Papierkorb sofort endgültig gelöscht.
§ 9 Bereitstellung, Wartung und Support
(1) Übergabepunkt. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform bis zur Netzwerkschnittstelle des Rechenzentrums seines Hosting-Anbieters (Übergabepunkt). Die Internetverbindung des Kunden, lokale Netzwerke, Endgeräte, Betriebssysteme, Browser, Browser-Erweiterungen, Firewalls, Proxy- oder VPN-Konfigurationen sowie vom Kunden integrierte Drittanbieter-Dienste liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, soweit der Anbieter sie nicht ausdrücklich übernommen hat.
(2) Keine Verfügbarkeitsgarantie. Der Anbieter bemüht sich um eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform, übernimmt jedoch keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit und gewährt keine Gutschriften (Service Credits) für Ausfallzeiten. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden (§ 12) und die Haftung des Anbieters (§ 13) bleiben unberührt.
(3) Support- und Wartungsrichtlinie. Supportwege, Antwortzeiten, Wartung und der Umgang mit Störungen sind in der Support- und Wartungsrichtlinie beschrieben. Angaben zu Antwortzeiten sind Bemühensziele und keine zugesagten Fristen.
(4) Wartung. Der Anbieter kann geplante Wartungsarbeiten, die zu einer Unterbrechung führen, vorher ankündigen und führt sie nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Sicherheitsrelevante Notfallwartungen können ohne Vorankündigung erfolgen.
(5) Support. Support wird in deutscher und englischer Sprache per E-Mail an info@choicery.ai und über das Kontaktformular an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne die gesetzlichen Feiertage in Sachsen-Anhalt) geleistet.
§ 10 Datenschutz und Subprozessoren
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der Datenschutzinformation für Umfrageteilnehmer. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Aufbewahrungs- und Löschfristen sind jeweils in einem eigenen Dokument beschrieben. Datenschutzkontakt des Anbieters ist privacy@choicery.ai (Paul Bengart).
(2) Auftragsverarbeitung. Soweit der Kunde mit der Plattform personenbezogene Daten Dritter (insbesondere von Umfrageteilnehmern) verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO. Handelt der Kunde seinerseits im Auftrag eines Dritten, ist der Anbieter Unterauftragsverarbeiter; die hierfür erforderliche Genehmigung des Dritten holt der Kunde ein. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird mit der Annahme dieser AGB in elektronischer Form abgeschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und ist Bestandteil dieses Vertrages; für seinen Regelungsgegenstand geht er diesen AGB vor (§ 1 Abs. 4).
(3) Unterauftragsverarbeiter. Die aktuelle Liste der vom Anbieter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und sonstigen Empfänger ist unter Unterauftragsverarbeiter und Empfänger abrufbar. Über beabsichtigte Hinzufügungen oder Wechsel informiert der Anbieter den Workspace-Owner vorab per E-Mail, sobald ihm die Änderung bekannt ist, in der Regel mindestens 14 Tage vor dem Wirksamwerden, und dokumentiert sie in der Änderungshistorie der Liste. Der Kunde kann binnen 14 Tagen nach Zugang der Information aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Einigen sich die Parteien nicht, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, oder mit Zugang der Kündigung, wenn dieser Zeitpunkt bereits verstrichen ist. Ist ein Wechsel kurzfristig erforderlich, etwa aus Sicherheitsgründen oder weil ein Unterauftragsverarbeiter seine Leistung einstellt, kann der Anbieter ihn vornehmen und den Kunden nachträglich informieren; Widerspruch und Kündigung richten sich dann nach den Sätzen 3 und 4. Für Abruf und Löschung der Daten gilt § 8 Abs. 6; eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nur, soweit das Gesetz sie vorsieht.
(4) Polar ist Merchant of Record und für Kauf, Zahlung, Rechnung, Umsatzsteuer, Widerruf und Erstattung eigenständiger Verantwortlicher; soweit Polar Konto-, Checkout- und Subscription-Daten für den Anbieter verarbeitet, ist es dessen Auftragsverarbeiter nach dem Polar Data Processing Addendum (§ 3 Abs. 5). Polar erhält keine Umfrage- oder Antwortdaten.
(5) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO wird durch diese AGB nicht beschränkt; im Verhältnis zwischen Kunde und Anbieter gilt § 13.
(6) Sicherheitsvorfälle. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Kunden betreffen, und unterstützt ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO im Umfang des AVV. Sicherheitsvorfälle können an security@choicery.ai gemeldet werden.
(7) Zugriffsersuchen aus Drittstaaten. Ersuchen von Behörden oder Gerichten eines Drittstaates auf Zugang zu Daten des Kunden gibt der Anbieter nur nach, wenn hierfür eine Rechtsgrundlage nach Art. 32 Abs. 2 oder 3 Data Act besteht (insbesondere eine internationale Übereinkunft wie ein Rechtshilfeabkommen); Art. 48 DSGVO bleibt unberührt. In diesem Fall gibt der Anbieter nur den zulässigen Mindestumfang heraus und informiert den Kunden vor der Herausgabe, es sei denn, das Ersuchen dient der Strafverfolgung und die Information würde deren Wirksamkeit gefährden (Art. 32 Abs. 4 und 5 Data Act).
(8) Verarbeitungsort. Der Anbieter betreibt die Plattform und die Datenbank in Rechenzentren in Deutschland. Empfänger mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und die jeweilige Übermittlungsgrundlage sind in der Liste nach Absatz 3 aufgeführt.
§ 11 Meldeverfahren (DSA und DMCA)
(1) Anwendung. Soweit Choicery als Hosting-Dienst im Sinne von Art. 3 lit. g (iii) der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) gilt, erfüllt der Anbieter die Pflichten nach Art. 11, 12, 14, 16 und 17 DSA.
(2) Meldekanal (Art. 16 DSA). Meldungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über das Meldeformular oder per E-Mail an abuse@choicery.ai eingereicht werden. Eine vollständige Meldung enthält insbesondere: a) eine hinreichende Begründung, warum die meldende Person den Inhalt für rechtswidrig hält; b) die genaue elektronische Verortung des Inhalts (URL, gegebenenfalls weitere Identifikatoren); c) Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei Meldungen wegen mutmaßlich strafbarer sexueller Inhalte im Sinne der Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU; d) eine Erklärung in gutem Glauben über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
(3) Eingangsbestätigung. Der Anbieter bestätigt den Eingang vollständiger Meldungen unverzüglich elektronisch.
(4) Entscheidung und Begründung (Art. 17 DSA). Der Anbieter prüft Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht diskriminierend und entscheidet über das weitere Vorgehen (zum Beispiel Sperrung, Entfernung, Beschränkung der Sichtbarkeit, keine Maßnahme). Die Entscheidung trifft eine natürliche Person; sie ergeht nicht ausschließlich automatisiert. Trifft der Anbieter eine Maßnahme gegen den Kunden oder einen Nutzer, übermittelt er eine klare und spezifische Begründung, die mindestens die getroffene Maßnahme, die Tatsachen- und Rechtsgrundlage, die Angabe, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, und Informationen über die verfügbaren Rechtsbehelfe enthält.
(5) Straftaten mit Gefahr für Leben oder Sicherheit (Art. 18 DSA). Erlangt der Anbieter Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, informiert er die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden des betroffenen Mitgliedstaates.
(6) Kontaktstelle. Die zentrale Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission, das Europäische Gremium für digitale Dienste und für Nutzer im Sinne von Art. 11 und 12 DSA ist abuse@choicery.ai. Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.
(7) US-Urheberrechtsmeldungen (17 U.S.C. § 512). Meldungen über mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen nach dem Digital Millennium Copyright Act sind an den benannten Beauftragten (Designated Agent) zu richten: Paul Bengart, Keplerstraße 4A, 39104 Magdeburg, Deutschland, Telefon: +49 160 92087997, E-Mail abuse@choicery.ai. Eine Meldung muss die Angaben nach 17 U.S.C. § 512(c)(3) enthalten. Der Anbieter entfernt oder sperrt beanstandete Inhalte, informiert den Kunden und leitet ihm die Meldung weiter. Der Kunde kann eine Gegenmeldung nach 17 U.S.C. § 512(g) einreichen; der Anbieter leitet sie der meldenden Person weiter und stellt den Inhalt nach Ablauf der gesetzlichen Frist wieder her, sofern die meldende Person nicht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nachweist. Accounts, über die wiederholt Urheberrechte verletzt werden, kündigt der Anbieter in geeigneten Fällen.
(8) Responsible Disclosure. Sicherheitsforscher können Schwachstellen an security@choicery.ai melden; weitere Angaben enthält die Datei security.txt unter https://app.choicery.ai/.well-known/security.txt. Penetrationstests oder aktive Schwachstellenscans gegen die Plattform sind nur mit vorheriger Freigabe des Anbieters in Textform zulässig.
§ 12 Gewährleistung
(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften (gegenüber Verbrauchern §§ 327 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Anbieter kann einen Mangel auch durch eine Aktualisierung oder eine zumutbare Umgehungslösung beseitigen. Schadensersatz wegen eines Mangels richtet sich nach § 13.
(3) Datensicherung. Der Anbieter sichert die Plattform regelmäßig; die Maßnahmen beschreiben die Technischen und organisatorischen Maßnahmen. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit und ein bestimmter Wiederherstellungspunkt sind nicht vereinbart; die Wiederherstellung einzelner Projekte oder Datensätze ist nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde exportiert seine Daten regelmäßig selbst (§ 5 Abs. 1 lit. c). Vom Kunden gelöschte Antworten können im Produkt wiederhergestellt werden, bis der Kunde den Papierkorb des Projekts leert (§ 8 Abs. 7).
(4) Verjährung gegenüber Unternehmern. Ansprüche von Unternehmern wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer von dem Mangel Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer übernommenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Beta-Funktionen (§ 2 Abs. 4) sind gegenüber Unternehmern von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern bleiben die Mängelrechte nach §§ 327i ff. BGB für digitale Produkte unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; c) nach dem Produkthaftungsgesetz; d) im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Werkzeug-Charakter. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für statistische Signifikanz im konkreten Anwendungsfall, für die Eignung der Ergebnisse für spezifische Geschäftsentscheidungen oder für deren Übertragbarkeit auf reale Marktergebnisse (§ 2 Abs. 3).
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB ist ausgeschlossen.
(6) Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Free Trial. Für den kostenlosen Tarif (Free Trial, § 3 Abs. 3) haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung nach Absatz 1 lit. b bis d bleibt unberührt, Absatz 2 gilt nicht. Beta-Funktionen (§ 2 Abs. 4) innerhalb eines kostenpflichtigen Tarifs fallen nicht unter diesen Absatz. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit, bestimmte Funktionen oder die Fortführung des Free Trial besteht nicht; der Anbieter kann dessen Umfang mit angemessener Ankündigungsfrist ändern, für die Beendigung gilt § 8 Abs. 1. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere nach §§ 327 ff. BGB, bleiben unberührt.
§ 14 Subunternehmer
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Die jeweils aktuelle Liste der Hosting- und Infrastruktur-Subunternehmer ist unter Unterauftragsverarbeiter und Empfänger abrufbar; für Unterauftragsverarbeiter gilt § 10 Abs. 3.
(2) Für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nach § 278 BGB im Rahmen der Haftungsregelungen nach § 13.
(3) Ausfälle, die ausschließlich auf höhere Gewalt (§ 15) zurückzuführen sind, lösen unabhängig vom eingesetzten Subunternehmer keine Haftung aus.
§ 15 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, innere Unruhen, Streik (auch bei Subunternehmern), Aussperrung, behördliche Anordnungen, Embargos, Internet-Backbone-Ausfälle und großflächige Stromausfälle sowie großangelegte Cyberangriffe auf Subunternehmer oder die Infrastruktur des Anbieters, sofern sie trotz angemessener Schutzmaßnahmen eingetreten sind. Störungen bei Subunternehmern gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie ihrerseits auf einem Ereignis nach Satz 2 beruhen.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über das Ereignis und seine voraussichtliche Dauer. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 16 Account-Sperrung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend zu sperren bei: a) begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie; b) erheblicher Belastung der Infrastruktur durch nicht freigegebene Lasttests, Massenaufrufe oder automatisierte Anfragen außerhalb der dokumentierten Grenzen; c) sicherheitsrelevanten Bedrohungen aus dem Account (kompromittiertes Passwort, ungewöhnliche Aktivitätsmuster).
Für die Sperre des kostenpflichtigen Umfangs bei ausstehenden Zahlungen gilt ausschließlich § 7 Abs. 8 und 9.
(2) Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Während einer Sperre stellt der Anbieter auf Anfrage einen Export bereit, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Der Kunde wird über die Sperrung und ihren Grund unverzüglich informiert und kann Stellung nehmen, sofern die Information nicht aus Sicherheits-, Betrugs- oder Missbrauchsgründen vorübergehend unterbleiben muss. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
(3) Bei erwiesenen schweren Verstößen oder fortbestehendem wichtigen Grund nach § 8 Abs. 2 ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB und die in § 1 Abs. 5 genannten Richtlinien anzupassen, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist (zum Beispiel geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, Wechsel von Subunternehmern, technische Weiterentwicklung, Anpassung der Richtlinien untereinander). Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(2) Ausgenommen von der Zustimmungsfiktion. Änderungen, die die Hauptleistung, die vom Kunden zu zahlende Vergütung, die Haftungsregelungen (§ 13) oder die Datenschutzbestimmungen (§ 10) betreffen, gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Hierzu fordert der Anbieter den Kunden gesondert auf. Erfolgt keine Zustimmung, kann der Anbieter den Vertrag zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, beim Free Trial mit einer Frist von 30 Tagen, kündigen. Für Preisänderungen gelten ausschließlich § 7 Abs. 4 und 5, für Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter § 10 Abs. 3.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt für alle anderen Änderungen: Widerspricht der Unternehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter weist hierauf in der Mitteilung ausdrücklich hin. Im Falle eines Widerspruchs kann der Unternehmer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen; andernfalls kann der Anbieter den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen.
(4) Gegenüber Verbrauchern wird eine Zustimmungsfiktion nicht angewandt. Änderungen werden Verbrauchern in Textform angekündigt; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich zustimmt. Stimmt der Verbraucher nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; der Anbieter kann ihn jedoch zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, beim Free Trial mit einer Frist von 30 Tagen, kündigen. Für Änderungen der Plattform selbst gilt gegenüber Verbrauchern § 327r BGB.
(5) Dokumentation. Jede Änderung wird unter Rechtliches mit Versionsnummer und Datum des Inkrafttretens dokumentiert.
§ 18 Besondere Regelungen für Verbraucher
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten die folgenden abweichenden und ergänzenden Regelungen. Im Konflikt gehen sie den allgemeinen Regelungen vor.
(1) Widerrufsrecht gegenüber dem Anbieter. Für den mit der Registrierung geschlossenen Nutzungsvertrag mit dem Anbieter (§ 3 Abs. 2) steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu (§§ 312 Abs. 1a, 312g, 355 BGB). Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage 1); das Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 2 beigefügt.
(2) Widerruf beim kostenpflichtigen Tarif. Den kostenpflichtigen Tarif erwirbt der Verbraucher von Polar (§ 3 Abs. 4). Für den Widerruf dieses Kaufs, seine Folgen und die Erstattung gelten die Polar-Käuferbedingungen; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Der Verbraucher kann den Widerruf auch gegenüber dem Anbieter erklären, insbesondere über die Widerrufsfunktion (Absatz 3); der Anbieter leitet die Erklärung unverzüglich an Polar weiter. Mit dem Widerruf endet der kostenpflichtige Umfang; der Account fällt auf den Umfang des Free Trial zurück (§ 4 Abs. 8).
(3) Widerrufsfunktion (§ 356a BGB). Der Verbraucher kann den Widerruf auch über die Widerrufsfunktion erklären und gibt die Erklärung dort über die Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich in Textform mit dem Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
(4) Vertragsbestätigung. Der Anbieter stellt dem Verbraucher die Bestätigung des Vertrages einschließlich dieser AGB und der Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung (§ 312f BGB).
(5) Gewährleistung und Mängelrechte für digitale Produkte. Für die Bereitstellung der Plattform an Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach §§ 327 ff. BGB ohne Verkürzung. Die in § 12 Abs. 4 vorgesehene Verjährungsfrist von 12 Monaten gilt gegenüber Verbrauchern nicht.
(6) Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB). Der Anbieter stellt während des Bereitstellungszeitraums Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, und informiert den Verbraucher über diese Aktualisierungen. Da die Plattform als Web-Anwendung bereitgestellt wird, werden Aktualisierungen ohne Mitwirkung des Verbrauchers eingespielt.
(7) Streitbeilegung. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(8) Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB). Der Verbraucher kann einen kostenpflichtigen Tarif über die Kündigungsschaltfläche kündigen. Die Schaltfläche führt zu einer Bestätigungsseite, auf der der Verbraucher die Art der Kündigung, den Kündigungsgrund bei außerordentlicher Kündigung, seine Identifikationsangaben und den Beendigungszeitpunkt angeben kann. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Kündigung, Datum und Uhrzeit des Eingangs und den Beendigungszeitpunkt unverzüglich in Textform. Die Kündigung per E-Mail an info@choicery.ai bleibt daneben möglich.
(9) Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in den USA. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in den USA gilt ergänzend: Der kostenpflichtige Tarif verlängert sich automatisch Monat für Monat, bis er gekündigt wird; Preis, Abrechnungszeitraum, Verlängerung und Kündigungsweg werden vor der Bestellung angezeigt und in der Vertragsbestätigung wiederholt (§ 7 Abs. 3). Die Kündigung ist jederzeit online über die Kündigungsfunktion möglich und wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam. Erstattungen richten sich nach den Polar-Käuferbedingungen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Bundesstaates des gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt. Diese AGB enthalten keine Schiedsklausel und keinen Verzicht auf Sammelklagen.
§ 19 Exportkontrolle und Sanktionen
(1) Der Kunde versichert, dass weder er selbst noch seine Organisation, seine Workspace-Mitglieder oder Personen, die ihn kontrollieren, auf Sanktionslisten der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs oder auf der Liste der Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN) des US-Finanzministeriums geführt werden, soweit diese Sanktionen für die jeweilige Partei gelten.
(2) Der Kunde versichert ferner, dass er nicht in einem Gebiet ansässig ist, das umfassenden Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen unterliegt (derzeit insbesondere Russland, Belarus sowie die Krim und die Gebiete Donezk und Luhansk), und dass er die Plattform nicht für Zwecke nutzt, die nach dem für ihn oder den Anbieter geltenden Exportkontroll- oder Sanktionsrecht verboten sind. Änderungen dieser Umstände teilt der Kunde dem Anbieter unverzüglich mit.
(3) Der Anbieter kann die Leistung ganz oder teilweise aussetzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen, soweit die weitere Leistungserbringung gegen für ihn geltendes Exportkontroll- oder Sanktionsrecht verstieße. Der Anbieter informiert den Kunden über die Aussetzung und ihren Grund, sofern kein gesetzliches Mitteilungsverbot entgegensteht.
(4) Keine Bestimmung dieses Vertrages verpflichtet eine Partei zu einem Verhalten, das gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 verstößt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Magdeburg, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Textform und Individualabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben in jedem Fall Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Abtretung. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen; dies gilt nicht für Geldforderungen und nicht gegenüber Verbrauchern, soweit § 308 Nr. 9 BGB entgegensteht; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Übertragung seines Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen; er kündigt dies dem Kunden mindestens 30 Tage vorher in Textform an, und der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Übergangs kündigen.
(6) Mitteilungen. Mitteilungen des Anbieters an den Kunden erfolgen per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse des Workspace-Owners oder durch Hinweis im Kundenkonto; der Kunde hält diese Adresse aktuell. Mitteilungen des Kunden an den Anbieter erfolgen per E-Mail an info@choicery.ai oder über das Kontaktformular; Datenschutzanliegen an privacy@choicery.ai, Sicherheitsmeldungen an security@choicery.ai und Meldungen rechtswidriger Inhalte an abuse@choicery.ai.
(7) Feedback. Verbesserungsvorschläge, Fehlerberichte und sonstige Rückmeldungen des Kunden zur Plattform darf der Anbieter ohne Vergütung und ohne Nennung des Kunden zur Weiterentwicklung der Plattform nutzen. Vertrauliche Informationen, Studieninhalte und Daten des Kunden (§ 4 Abs. 5, § 6) sind hiervon ausgenommen.
(8) Fortgeltung. Die §§ 6, 13, 19 und 20 sowie die Rechte des Kunden auf Datenabruf nach § 8 Abs. 6 und die Rechte an seinen Daten nach § 4 Abs. 5 gelten nach dem Ende des Vertrages fort.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
Hinweis: Die nachfolgende Widerrufsbelehrung betrifft den Nutzungsvertrag mit dem Anbieter (§ 3 Abs. 2). Den kostenpflichtigen Tarif erwerben Sie über unseren Wiederverkäufer Polar Software, Inc. (Merchant of Record). Vertragspartner für Kauf, Zahlung, Rechnung, Umsatzsteuer, Widerruf und Erstattung ist Polar; es gelten die Polar-Käuferbedingungen. Die Nutzung von Choicery richtet sich nach diesen AGB. Einen Widerruf des Kaufs können Sie auch uns gegenüber erklären, etwa über die Widerrufsfunktion; wir leiten ihn unverzüglich an Polar weiter. Dieser Hinweis ist nicht Teil der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Paul Bengart, Keplerstraße 4A, 39104 Magdeburg, Deutschland, Telefon: +49 160 92087997, E-Mail: info@choicery.ai) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://app.choicery.ai/withdraw-contract ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Anlage 2: Muster-Widerrufsformular
Hinweis: Betrifft Ihr Widerruf den Kauf des kostenpflichtigen Tarifs bei Polar, können Sie das Formular ebenfalls an uns senden; wir leiten den Widerruf unverzüglich an Polar weiter. Dieser Hinweis ist nicht Teil des Muster-Widerrufsformulars.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An Paul Bengart, Keplerstraße 4A, 39104 Magdeburg, Deutschland, Telefon: +49 160 92087997, E-Mail: info@choicery.ai:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
- Bestellt am ()/erhalten am ()
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.